Seitenbereiche

Ihr Steuerberater
in Dresden

Gewerbesteuerpflicht einer Fachkrankenschwester

/news_aerzte/
Illustration

Clinical Research Associate

Streitig war, ob eine selbstständig tätige Krankenschwester, die sich zur Clinical Research Associate fortgebildet hatte und in der klinischen Forschung tätig ist, gewerbesteuerpflichtige Einkünfte erzielt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Letzteres in einem aktuellen Urteil bejaht (Urteil vom 25.4.2017, VIII R 24/14).

Kein „Katalogberuf“

Die Forschungstätigkeit der Krankenschwester sei nicht einem der gewerbesteuerfreien Katalogberufe (unter anderem der Heilberufe) ähnlich, so der BFH. Damit scheidet eine Gewerbesteuerbefreiung vollumfänglich aus.

Stand: 30. August 2017

Bild: upixa - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben noch Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns unverbindlich! Wir sind Ihr Steuerberater für Unternehmer und Ärzte in Dresden. Nähere Informationen zu unserer qualifizierten Ärzteberatung und Dienstleistungen finden Sie auf unseren Leistungsseiten.

RABE & KOLLEGEN GmbH, Steuerberatungsgesellschaft RABE GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.