Seitenbereiche

Ihr Steuerberater
in Dresden

Gewerbesteuerpflicht eines Dialysezentrums

/news_aerzte/
Illustration

Gewerbesteuer

Krankenhäuser sind gemäß § 3 Nr. 20 Buchstabe b des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) unter bestimmten Voraussetzungen von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen. Streitig ist, ob ein ambulantes Dialysezentrum als Krankenhaus oder als gewerbesteuerfreie Einrichtung im Sinne des GewStG anzusehen ist.

Urteil des BFH

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Letzteres verneint (Urteil vom 25.1.2017, I R 74/14). Ein Dialysezentrum ist auch nicht als Einrichtung zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen oder als Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen anzusehen. Im Streitfall betrieb eine GmbH zwei Dialysezentren, in denen Krankenfachkräfte und Krankenpfleger die Patienten während der ambulant vorgenommenen Dialyse betreuten. Zur Definition des Begriffs des „Krankenhauses“ orientiert sich der BFH an der Definition im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und des Sozialgesetzbuchs V.

Fehlende Vollverpflegung

Unter Bezugnahme auf obige Begriffsdefinition fehlt es ausschließlich ambulanten Einrichtungen an der Möglichkeit der – auch im Rahmen der teilstationären Aufnahme vorzuhaltenden – Vollverpflegung.

Keine Pflegeeinrichtung

Dialysezentren können nach Auffassung des BFH auch nicht als Einrichtungen zur Aufnahme pflegebedürftiger Personen angesehen werden. Zwar können zu den Dialysepatienten auch pflegebedürftige Personen gehören. In einem Dialysezentrum erfolgt jedoch die Aufnahme in die Einrichtung gerade nicht zum Zweck der Erbringung pflegerischer Leistungen. Ambulante Dialysezentren können schließlich auch nicht als Pflegedienste angesehen werden. Denn Aufgabe eines Dialysezentrums ist gerade nicht die ambulante Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen in ihrer Wohnung mit entsprechender hauswirtschaftlicher Versorgung.

Hinweis: Seit 2015 sind neben Krankenhäusern auch Einrichtungen zur ambulanten oder stationären Rehabilitation von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen. Ob ambulante Dialysezentren als solche gelten, hatte der BFH nicht zu entscheiden, da diese Vorschrift im Streitfall noch nicht anzuwenden war.

Stand: 30. August 2017

Bild: Alexander Ivasenko - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben noch Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns unverbindlich! Wir sind Ihr Steuerberater für Unternehmer und Ärzte in Dresden. Nähere Informationen zu unserer qualifizierten Ärzteberatung und Dienstleistungen finden Sie auf unseren Leistungsseiten.

RABE & KOLLEGEN GmbH, Steuerberatungsgesellschaft RABE GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.