Seitenbereiche

Ihr Steuerberater
in Dresden

Musik in der Arztpraxis

/news_aerzte/
Illustration

Radiowiedergabe

Ein Zahnarzt hatte wie in Arztpraxen üblich, in seiner Praxis Radiomusik als Hintergrundmusik abgespielt. Ihm wurde entgegengehalten, er müsse hierfür neben den Radiogebühren auch noch Gebühren für die Urheberrechte (GEMA-Gebühren) zahlen. Der Zahnarzt zog bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und bekam in letzter Instanz Recht. Mit Urteil vom 15. März 2012 (C 135/10) wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Vergütungsanspruch des Urhebers zurück.

Begründung

Ein Zahnarzt, der Tonträger in Gegenwart seiner Patienten als Hintergrundmusik wiedergibt, betreibt keine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des Unionsrechts. Dies gilt selbst dann, wenn der Zahnarzt bei der Wiedergabe von Tonträgern absichtlich tätig wird. Denn seine Patienten stellen üblicherweise eine stabile Zusammensetzung von Personen dar und nicht „Personen allgemein“. Im Übrigen sei die Zahl der Personen unerheblich, für die der Zahnarzt die Hintergrundmusik abspielt. Außerdem seien die Patienten in aller Regel nicht Hörer derselben Tonträger. Dies gilt insbesondere, wenn diese über Rundfunk verbreitet werden.

Kein Erwerbszweck

Hinter dem Abspielen von Hintergrundmusik in einer Arztpraxis steht kein Erwerbszweck, so die Richter. Denn die Patienten würden sich zu Behandlungszwecken in die Zahnarztpraxis begeben, nicht um Radio zu hören.

Stand: 12.05.2012

Bild: fhmedien_de - Fotolia.de

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben noch Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns unverbindlich! Wir sind Ihr Steuerberater für Unternehmer und Ärzte in Dresden. Nähere Informationen zu unserer qualifizierten Ärzteberatung und Dienstleistungen finden Sie auf unseren Leistungsseiten.

RABE & KOLLEGEN GmbH, Steuerberatungsgesellschaft RABE GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.