Seitenbereiche

Ihr Steuerberater
in Dresden

Abgabefrist für Grundsteuererklärungen um drei Monate verlängert

/news_mandanten/
Illustration

Grundsteuererklärung

Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018

(1 BvL 11/14) und der damit verbundenen Grundsteuerreform wurden im Frühjahr 2022 über 30 Millionen Grund- und Immobilienbesitzer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) aufgefordert.

Abgabefrist verlängert

Die Abgabefrist begann am 1.7.2022 und war ursprünglich bis 31.10.2022 befristet. Experten bemängelten mehrmals diese kurze Abgabefrist von drei Monaten. Sie galt für beratene und unberatene Erklärungspflichtige gleichermaßen. Nachdem bis zu diesem Stichtag ein großer Teil der abzugebenden Erklärungen noch nicht eingegangen war, verlängerte das Bundesfinanzministerium jetzt die Abgabefrist um weitere drei Monate bis 31.1.2023.

Stand: 28. November 2022

Bild: Jirapong - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben noch Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns unverbindlich! Wir sind Ihr Steuerberater für Unternehmer und Ärzte in Dresden. Nähere Informationen zu unserer qualifizierten Ärzteberatung und Dienstleistungen finden Sie auf unseren Leistungsseiten.

RABE & KOLLEGEN GmbH, Steuerberatungsgesellschaft RABE GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.